Gastaufnahme des Weingutes Sonnenberg

nachfolgend WS genannt.

Das WS vermietet Ferienwohnungen und Stellplätze. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem WS zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem WS. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

  1. Vertragsschluss

1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem WS den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen); soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2. Reisevermittler sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des WS hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.

1.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem Ahrtal-Tourismus e.V. oder dem WS herausgegeben werden, sind für das WS und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des WS gemacht wurden.

1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

1.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und das WS rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird das WS oder, als dessen Vertreter, der Ahrtal-Tourismus e.V. – zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.

1.7. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des WS vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

1.8. Unterbreitet das WS, bzw. der Ahrtal-Tourismus e.V., auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des WS an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

  1. Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Ahrtal-Tourismus e.V. oder dem WS möglich.

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Ahrtal-Tourismus e.V. Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Ahrtal-Tourismus e.V. oder des WS. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig einer von dem Ahrtal-Tourismus e.V. oder dem WS noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.

  1. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

3.2. Die vom WS geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

3.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann das WS ein Umbuchungsentgelt von EUR 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

  1. Zahlung

4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an das WS zu bezahlen.

4.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann das WS eine Anzahlung in Höhe von 50%des Gesamtpreises verlangen.

4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. EC-Kartenzahlungen sind möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

  1. Rücktritt und Nichtanreise

5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des WS auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises und der Entgelte für vereinbarte Zusatzleistungen, bestehen.

5.2. Das WS hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

5.3. Das WS hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%

(mindestens jedoch 25,– €)

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%

danach und bei Nichterscheinen: 90%

Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem WS nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.6. Der Beherbergungs- beziehungsweise  Mietvertrag ist geschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist. Für den Fall, dass eine Zusage zeitlich nicht mehr möglich war, reicht es sogar, wenn das WS die Unterkunft bereitstellt.

Storniert der Gast den Vertrag, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises trotzdem verpflichtet. Eine Ausnahme liegt nur im Fall von so genannter höherer Gewalt vor. Beispiel: Naturkatastrophen, Erdbeben, Erdrutsche etc. Sollte ein solcher Fall eintreten, werden beide Vertragsparteien von Ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt.

5.7. Wer sich absichern will, kann eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dann erstattet das ausgewählte Versicherungsunternehmen die angefallenen Stornokosten. Dies gilt jedoch nur bei Krankheit und bei einem Unfall. In der Regel greift die Reiserücktrittkosten-Versicherung ausschließlich in akuten und unerwarteten Fällen. Beispiel: plötzliche Blinddarmreizung

  1. An- und Abreise

6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung frühestens ab 15:00 Uhr spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Andere Anreisezeiten können im Einzelfall vereinbart werden.

6.2. Der Gast ist verpflichtet dem WS, nicht dem Ahrtal-Tourismus e.V. spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist das WS berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.

6.3. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann das WS eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

  1. Pflichten des Kunden, Kündigung durch des WS

7.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem WS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem WS im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom WS verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem WS erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

  1. Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung des WS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom WS weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das WS für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

8.2. Eine etwaige Gastwirtschaftung des WS für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

8.3. Das WS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8.4. Das WS muss dem Gast so wie vereinbart eine Unterkunft bereitstellen. Kann er dies nicht aufgrund Überbuchung, dann hat er das in jedem Fall zu vertreten. Das heißt, das WS hat dem Gast Schadensersatz zu leisten.

  1. Verjährung

9.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem WS und gegenüber dem Ahrtal-Tourismus e.V. aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr.

9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem WS, bzw. dem Ahrtal-Tourismus als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

9.3. Schweben zwischen dem Gast und dem WS, bzw. dem Ahrtal-Tourismus e.V. Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder das WS, bzw. der Ahrtal-Tourismus e.V. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem WS, bzw. dem Ahrtal-Tourismus e.V. findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können das WS, bzw. den Ahrtal-Tourismus e.V. nur an deren Sitz verklagen.

10.3. Für Klagen des WS, bzw. des Ahrtal-Tourismus e.V. gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des WS vereinbart.

10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Vermittelnde Tourismusstelle ist:

Ahrtal-Tourismus Bad Neuenahr-Ahrweiler e.V.

Oberstraße 8

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: +49 (0) 26 41 / 91 71 0

info@ahrtal.de